Graf Heinrich von Hirschberg vergleicht sich mit den Bürgern Gredings.
Burggraf Johann von Nürnberg entscheidet einen Streit zwischen der Stadt Weißenburg und dem Kloster Wülzburg wegen der Nutzung eines Waldstückes.
Der Aufstand der Handwerker für mehr Mitbestimmungsrecht im Rat wird von König Karl IV. niedergeschlagen.
Die Reichsunmittelbarkeit löst permanente Übergriffe der benachbarten Konkurrenten aus, so dass die Bürgerschaft gegen die teure Reichsfreiheit - durch zusätzliche Steuern zur Befestigung der Stadt - und die neuen Befestigungsanlagen protestiert.
Nach Wiedereinsetzen eines rein patrizischen Rats bricht der Judenpogrom aus. Diesem fallen 562 namentlich überlieferte Juden zum Opfer. König Karl IV., der Schutzherr der Juden, bestätigt zum Beispiel in einer Urkunde, dass der Markgraf von Brandenburg die drei schönsten Judenhäuser in Nürnberg erhalten soll und die darin lebenden Juden getötet werden sollen. Im Verlauf des Pogroms wird das Ghetto der Juden niedergerissen. An Stelle der Synagoge wird die Frauenkirche erbaut. An Stelle des restlichen Ghettos wird der Hauptmarkt angelegt.
Der Eichstätter Bischof Albrecht I. von Hohenfels erteilt wegen einer Judenverfolgung Amnestie.
Albrecht II. von Hohenlohe, Bischof von Würzburg, wird als Pfleger der Bürger von Rothenburg bezeichnet. In einem Streit zwischen ihm und den Bürgern einerseits mit dem Ritter Heinrich von Dürrwangen werden Schiedsrichter bestellt.
Die Bürger der Stadt Nürnberg erklären den Zwist zwischen ihnen und den Burggrafen von Nürnberg für beigelegt.
Der Streit zwischen dem Herzog Friedrich von Teck und Rothenburg o. d. Tauber wird beendet.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.