Es wird den Bürgern erlaubt, ein Ungeld zu erheben, weil sie den Kupferberg mit einer Mauer umbaut haben.
Dem Ritter Albrecht von Hessberg wurde von Henneberg-Schleusingen der halbe Zehnt zu Münnerstadt für 708 Pfund Heller versetzt.
Der Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach übergibt dem Domkapitel zum Rückkauf von Pfandschaften auf sechs Jahre je 1000 Pfund Heller von den zur "mensa episcopalis" gehörenden Steuereinahmen.
In einer Urkunde über die Verpfändung von Steuereinnahmen spricht der Würzburger Bischof von "de oppido Hasefurthe et officio".
Der Würzburger Bischof überschreibt dem Domkapitel für sechs Jahre Einkünfte aus Karlstadt, Arnstein, Klingenberg, Gerolzhofen und Haßfurt.
Heinrich und Elisabeth von Hohenlohe verkaufen ein Drittel der Vogtei und einige Einkünfte in Kleinochsenfurt, die von der Äbtissin von Kitzingen zu Lehen gehen, für 300 Pfund Heller an Propst, Dekan und Domkapitel von Würzburg. Diese Güter sollen von der Lehnshoheit Kitzingens gelöst werden.
Freudenberg nimmt das Wertheimer Stadtrecht an. Was die Wertheimer den beiden Grafen Rudolf (III., IV.) von Wertheim oder ihren Erben an Diensten, Bede und Gülten leisten, wollen sie auch leisten. Für sie siegelt Wertheim, da "die Stadt Frudenberch zu diesem Mal kein eigenes Siegel hat". Die Urkunde ist als verloren gemeldet.
Der Erzbischof von Mainz verpfändet die Steuer. (siehe: HStAM: Mainz. Urk. 644)
Graf Rudolf von Wertheim, Domherr in Würzburg, erhält von seinem Bruder Graf Rudolf von Wertheim verschiedene Rechte für seinen Verzicht auf sein Erbe: Darunter sind ein Weinberg "zu Wertheim", ein Leibgeding von der Stadt Wertheim am Martinstag, das Geleit von und nach Wertheim zusammen mit seinem Bruder sowie die Mitbestimmung bei der Besetzung der Amtsleute der Stadt und bei einer Verpfändung.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihren Besitz u.a. in Markbreit. Dabei erhält Ludwig alle Rechte an Markbreit.