Durch ein königliches Privileg werden alle Mainzölle aufgehoben (nicht Neustadt/Main., Aschaffenburg und Frankfurt).
In einer Urkunde von 1163, von Kaiser Friedrich I. Barbarossa für Nürnberg ausgestellt, wird auch den Bambergern, wie den Nürnberger Kaufleuten die Zollfreiheit zugesprochen.
Der Mainzoll wird erstmals urkundlich erwähnt.
1232 ist Mellrichstadt erstmals als Stadt genannt. Damals verpfändet der Würzburger Bischof Hermann I. von Lobdeburg dem Domkapitel u.a. 12 Pfund vom Viehzoll der "civitas" Mellrichstadt und von Windshausen, um Pfänder des Hochstifts wieder einzulösen.
1233 verkauft der Würzburger Bischof Hermann I. von Lobdeburg das Amt des Schultheißen von Mellrichstadt sowie Zoll, Geleit und Bede auf zwei Jahre für 128 Pfund, zur Lösung von Pfändern.
Die Stadt Schmalkalden und Graf Heinrich von Henneberg befreien das Kloster St. Georgenthal vom Zoll auf dem Markt zu Schmalkalden.
Das unter der Burg Stolzenberg gelegene Soden erhält von König Adolf von Nassau unter dem Namen Stolzental Frankfurter Stadtrechte mit Zollbestätigung und Marktprivileg.
Th. von Randersacker hält den halben Zoll in Iphofen als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
Poppo von Eberstein meldet Ansprüche auf den sechsten Teil der Stadt Wertheim an. Gemäß dem Urteil eines Schiedsgerichtes verzichtet er darauf und auf einen Zoll, den er in der Stadt hat. Zusätzlich leistet er eine Zahlung von 70 Pfund Heller. Im Gegenzug erhält er von Gräfin Kunigunde von Wertheim deren Viertel der Stadt Widdern und von Konrad von Boxberg dessen drei Viertel.