Angeblich wird durch den Mainzer Erzbischof Konrad I. von Wittelsbach (1161-1165) erstmals das Stadtrecht verliehen.
In einem im Zusammenhang mit der Erwerbung der Burg Nordeck entstandenen Vertrag ist ein bischöflicher Fronhof ("curtis Cranaha") in Kronach erstmals bezeugt.
Volkach ist eine bischöfliche Eigenkirche, Patronat St. Maria, später Hl. Laurentius, mit Pfarrei am Kirchberg. Bischof Gebhard von Henneberg gibt sie für einen "ewigen Jahrtag" ans Domkapitel.
In der sogenannten "Güldenen Freiheit" verleiht Kaiser Friedrich I. dem Bischof von Würzburg die Herzogswürde innerhalb seiner Diözese.
Bischof Otto II. von Bamberg übergab das als Ödung bezeichnete und offenbar inmitten ausgedehnter Waldungen gelegene Teuschnitz ("solitdo Tuschice") an das Kloster Langheim.
Der Langenheimer Abt (vgl. Marienpatrozinium) gründet eine Kirche, welcher der Bischof von Bamberg sofort pfarrliche Rechte verleiht.
Eine kleine Vorgängerkirche der großen Pfarrkirche St. Maria Magdalena wird durch den Bamberger Bischof geweiht, wobei das genaue Datum unbekannt ist.
Berneck liegt im Bistum Bamberg, Archidiakonat Kronach.
Seßlach gehört zum Bistum Würzburg.
Orb ist dem Erzbistum Mainz und dem Archidiakonat St. Mariengreden in Mainz zugehörig.