Gelegentlich werden auch Ministeriale und Bürgerliche ins Domkapitel aufgenommen.
In einem im Zusammenhang mit der Erwerbung der Burg Nordeck entstandenen Vertrag ist ein bischöflicher Fronhof ("curtis Cranaha") in Kronach erstmals bezeugt.
Volkach ist eine bischöfliche Eigenkirche, Patronat St. Maria, später Hl. Laurentius, mit Pfarrei am Kirchberg. Bischof Gebhard von Henneberg gibt sie für einen "ewigen Jahrtag" ans Domkapitel.
In der sogenannten "Güldenen Freiheit" verleiht Kaiser Friedrich I. dem Bischof von Würzburg die Herzogswürde innerhalb seiner Diözese.
Bischof Otto II. von Bamberg übergab das als Ödung bezeichnete und offenbar inmitten ausgedehnter Waldungen gelegene Teuschnitz ("solitdo Tuschice") an das Kloster Langheim.
Der Langenheimer Abt (vgl. Marienpatrozinium) gründet eine Kirche, welcher der Bischof von Bamberg sofort pfarrliche Rechte verleiht.
Eine kleine Vorgängerkirche der großen Pfarrkirche St. Maria Magdalena wird durch den Bamberger Bischof geweiht, wobei das genaue Datum unbekannt ist.
Miltenberg gehört zum Erzstift Mainz, zum Archidiakonat Aschaffenburg und zum Landkapitel Taubergau.
Der Ort gehört zum Erzbistum Mainz.
Pappenheim ist dem Dekanat Weißenburg zugehörig.