In der Königsurkunde wird erwähnt, dass Neubrunn zum Würzburger Bistum zugehörig ist.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
Zunächst bildet Baunach ein eigenes Archidiakonat, gehört ab 1324 aber zum Dekanat Ebern.
"Schorgast ufm Berg" erhält von Bischof Heinrich II. von Bamberg das Recht zur Ummauerung als Stadt "zum monte cupri".
Der Würzburger Bischof bestätigt dem Pfarrer der auf Blut und Körper Christi geweihten Kapelle bestimmte Güter.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestätigt eine durch den verstorbenen Albrecht von Hohenlohe und die Gemeinde in Mockmühl gestiftete Frühmesse des Altars der heiligen Katharina. Er befreit deren Güter und Einkünfte von allen öffentlichen Leistungen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestimmt, dass die Augustiner in Schmalkalden ihr Kirchweihfest von dem Sonntage Misericordia auf den Sonntag nach Fronleichnam verlegen sollen.
Naila liegt im Bistum Bamberg, Archidiakonat Kronach.
In der Sühne zwischen dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel und den Gebrüdern Lupold, den Küchenmeistern von Nordenberg, wird Burgbernheim erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. schreibt dem Bischof Albrecht wegen der Lösung seines Teiles der Festen Gemünden und Rothenfels.