Pegnitz ist dem Bistum Eichstätt zugehörig.
Grünsfeld gehört bis 1656 zum Erzbistum Mainz.
Walldürn gehört zum Bistum Würzburg.
Würzburgs erster Diözesanbischof Burkhard erhebt die Überreste des in Würzburg ermordeten irischen Bischofs Kilian auf den Altar (Heiligsprechung).
Wohl nach dem Tode des Klostergründers übertrug König Karl zwischen 795 und 800 das Kloster Ansbach mitsamt weiterem Besitz Gumberts an Bischof Berowelf von Würzburg.
Die Pfarrei St. Michael wird genannt. Sie ist eine Urpfarrei des Bistums Würzburg.
Röthenbach gehört zum Bistum Eichstätt.
Unter dem Würzburger Bischof Wolfgar (810-832) und dem Fuldaer Abt Ratgar (802-817) spitzt sich die Auseinandersetzung zu: Der Hauptstreitpunkt ist der Kirchenzehnt in den fuldischen Orten. Es kommt schließlich durch die Intervention Kaiser Ludwigs des Frommen zum Ausgleich im Retzbacher Vertrag.
Kaiser Ludwig der Fromme bestätigt der Kirche von Würzburg auf Bitte ihres Bischofs Wolfgar (Vulgarius) zwei ihm vorgelegte Urkunden seines Vaters Karl. Deren erste beinhaltet u.a. das Besitzrecht der Würzburger Kirche an der Martinskirche der Siedlung Windsheim im Rangau.
Die Kirche Baunachs wird von Bischof Wolfger von Würzburg geweiht.