Die Echtheit der Stadtrechtsverleihungsurkunde von 1323 wird von Störmer in Frage gestellt.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.
Der Ort erhält die Stadtgerechtigkeit von Graf Otto von Orlamünde.
Verleihung des Stadtrechts.
Freudenberg nimmt das Wertheimer Stadtrecht an. Was die Wertheimer den beiden Grafen Rudolf (III., IV.) von Wertheim oder ihren Erben an Diensten, Bede und Gülten leisten, wollen sie auch leisten. Für sie siegelt Wertheim, da "die Stadt Frudenberch zu diesem Mal kein eigenes Siegel hat". Die Urkunde ist als verloren gemeldet.
Baunach wird zur Stadt erhoben. Ausgestellt wird die Urkunde in Köln bei St. Peter von Kaiser Ludwig IV. Baunach erhält die gleichen Rechte wie die Stadt Bamberg.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
Die Verleihung des Schweinfurter Stadtrechts durch Kaiser Ludwig IV. ist nur eine Erweiterung und Verbesserung schon bestehender Stadtrechte.
Coburg bekommt das Stadtrecht verliehen.
Auf Bitten des Hochstifts erhebt Kaiser Ludwig IV. den Markt Homburg zur Stadt und hält laut Lorenz Fries jeden Dienstag einen Wochenmarkt ab.