Rothenfels ist als Stadt bezeugt; von einer förmlichen Stadtrechtsverleihung ist nichts bekannt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel Meiningen das Stadtrecht der Reichsstadt Schweinfurt.
Kaiser Ludwig IV. erhebt Lauda zur Stadt und verleiht ihr das Recht von Rothenburg.
König Karl IV. verleiht dem Ort das Nürnberger Stadtrecht.
Die Stadterhebung erfolgt durch die Hohenzollern mit einer Namensänderung (Weißenkirchen zu Weißenstadt).
Eine Ratsverfassung wird zusammen mit der Stadterhebung verabschiedet.
Roth ist wohl schon vor 1340 Stadt und bekommt 1349 das Ansbacher Stadtrecht.
König Karl IV. verleiht unter dem Grafen Ludwig von Hohenlohe das Stadtrecht.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
Für Berneck ist keine Stadtrechtsurkunde überliefert. Der Zeitpunkt der Stadterhebung lässt sich jedoch auf die Jahre 1350-1357 eingrenzen. Am 31.8.1350 hatte Burggraf Johann II. im Ehevertrag zwischen seinem Sohn Friedrich und Elisabeth von Meißen u.a. die "Veste Bernek" als Sicherheit für die Heimsteuer seiner Schwiegertochter eingesetzt. Als der zur Regierung gekommene Burggraf Friedrich V. am 18.11.1357 den von seinem Vater abgeschlossenen Ehepakt bestätigte, ist ausdrücklich von der "Veste und Stat zu Bernek" als Pfandobjekt für seine Gemahlin die Rede.