Die Stadtrechtsverleihung wird durch den Bischof von Würzburg vollzogen.
Gemünden bekommt das Stadtrecht verliehen. Gründer der Stadt ist der Graf Ludwig II. von Rieneck.
Der Ort wird erstmals als Stadt, nämlich als "oppidum nostrum hasefurthe" bezeichnet. Stadtherr ist der Bischof von Würzburg. Das Datum der Stadterhebung ist jedoch nicht bekannt.
Durch die Ausdehnung auf den Ort Schweinheim wird das Stadtrecht jetzt erstmals greifbar.
Gründung und Befestigung der Stadt geschehen entweder durch Hilpolt I. (1314 letztmals erwähnt) oder Hilpolt II. (1334 letztmals erwähnt).
Vom Edelherrn Konrad von Dürn wird der Ort von einer "villa" zur "civitas" erhoben.
Schon bei der Stadterhebung werden dem Kloster seine Rechte ("in foro et forensi iure quod vulgariter marketschillinge nuncupatur") bestätigt.
Die Bischöfe von Bamberg fördern die Entwicklung vom Marktflecken zur befestigten Stadt.
Gerolzhofen wird zur Stadt erhoben und als Verlängerung der Wehrlinie Haßfurt-Ebern im Kampf gegen die Bischöfe von Bamberg und die Grafen von Andechs-Meranien ausgebaut; aus dieser Zeit rührt etwa die innere Stadtwehr. (Grenzcharakter)
Als Gegengewicht zu Würzburg wird Windsheim von König Rudolf zur (Reichs-) Stadt erhoben.