Seit der Salzforstschenkung im Jahre 1000 liegt die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit sowie die Vogtei beim Landesherrn, dem Bischof von Würzburg.
In Bamberg gibt es ein Zentgericht, das auf die karolingische Gau-Zentenverfassung zurückgeht.
Eibelstadt ist Sitz einer kaiserlichen Vogtei.
Das Miltenberger Stadtgericht ist Oberhof für Aschaffenburg, Buchen, Külsheim, Obernburg, Stadtprozelten, König im Odenwald, Wörth am Main und Klingenberg. Für Wörth am Main trifft dies erst seit 1459 zu, für Klingenberg erst seit 1504.
Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Das Bestehen einer wichtigen Gerichtsstätte sowie das Vorhandensein der Fernstraße von Nürnberg nach Augsburg und Italien ist für die rasche Entwicklung Roths vom Dorf zur Stadt von entscheidender Bedeutung. Roth ist für die aus dem Süden kommenden Frachtfuhrwerke so etwas wie die letzte Übernachtungsmöglichkeit vor Nürnberg.
Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von denen zwölf auch im Stadtgericht sitzen.
Mit Ausnahme der Cunihilt-Schenkung bleiben die Grafschaftsverhältnisse und die Ausübung von Gerichtsrechten in Schmalkalden unbekannt
Aus der Nennung des "iure forense" und der Marktschillinge, aus der Abhaltung der Jahrmärkte auf dem klösterlichen Freihof und dem Salgericht des Klosters ergibt sich, dass die beiden ältesten Jahrmärkte vom Kloster eingerichtet worden sind und aus der vor-dürnischen Zeit stammen.
Kaiser Heinrich III. verleiht dem Bistum Eichstätt einen Markt in Beilngries und Waldkirchen im Nordgau samt Zoll und Gericht.