Die Grafen von Hirschberg müssen in einem Vertrag zwölf gewählten Geschworenen die freiwillige und strittige Gerichtsbarkeit einräumen. Dieses Gremium bildet die Vorstufe zum Rat.
"Heinricus sculetus de Theymer" ist wohl der Vorsitzende des Stadtgerichts.
Ein Vogteiamt bildet sich heraus.
Zwei Schultheißen und drei Schöffen (scabini) werden genannt.
Der vom Domkapitel gewählte Schultheiß führt den Vorsitz im Stadtgericht, überwacht die Arbeit des Rats und der städtischen Ämter, nimmt den Bürgereid ab und ist bei Tagungen des inneren Rats anwesend.
König Adolf verleiht den Ratsherren und Bürgern von Windsheim die Gnade, dass es niemandem erlaubt sein solle, sie vor ein weltliches Gericht außerhalb ihrer Stadt zu laden.
Neunkirchen am Brand ist Sitz einer Hofmark des Bamberger Bistums.
Es sind zwei landesherrliche Schultheißen genannt.
Es werden in Soden Schöffen erwähnt.
Die Geldeinnahmen des Stadtgerichts bzw. des Stadtschultheißen gehören zu zwei Dritteln den Hohenzollern.