Ulrich von Hohenlohe bekennt, dass er und seine Erben den Städten Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Dinkelsbühl, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg 15000 rheinische Gulden vor dem nächsten Weißen Sonntag (28.2.) über zehn Jahre unter jährlicher Verzinsung von 12 Prozent auf Martini zahlen. Ab dem 28.2.1384 verbündet sich Ulrich von Hohenlohe dann auch auf zehn Jahre mit dem schwäbischen Städtebund, in dem unter anderem auch die Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim Mitglied sind.
Nürnberg wird in den Schwäbischen Städtebund aufgenommen, in dem sich u.a. auch Hall, Rothenburg, Dinkelsbühl, Windsheim und Weißenburg befinden.
König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
1385 lässt der Fuldaer Abt Friedrich I. von Romrod ein Schloss in Hammelburg bauen, das das Ansehen Hammelburgs unter den fuldischen Städten als Nebenresidenz hebt.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen von Nürnberg, das Landgericht von Nürnberg nach Neustadt an der Aisch zu verlegen.
Die Städte des Schwäbischen Bundes, darunter die Stadt Nürnberg, willigen ein, dass der Waffenstillstand, den König Wenzel zwischen dem Herzog Stephan von Bayern und dem Herzog Albrecht von Österreich geschlossen hat, von Pfingsten bis auf den St.Georgs Tag des darauffolgenden Jahres verlängert wird.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg hat wegen Geldnot die Steuern in den hochstiftischen Städten Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim erhöht. Daher schließen sich diese zu einem Bund Würzburger Städte zusammen und bieten sich König Wenzel als Reichsstädte an.
König Wenzel nimmt die Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim (die sich gegen den Würzburger Bischof zu einem Bund zusammengeschlossen hatten) in seinen und den Schutz des Reiches. Am Ende der Urkunde heißt es aber, dass die Städte das hergebrachte Recht des Bischofs achten sollen, womit die vorherigen Begünstigungen aufgehoben werden.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Das Nürnberger Stadtrecht wird erwähnt.