Es werden "cives" genannt, die für eine Gotebold-Bibel spenden.
Kloster und Münster "Unsere Liebe Frau in der Au" werden ungewöhnlich groß gebaut. Es könnte sich um einen Wallfahrtsort handeln.
Die Stadt gehört keiner Stadtrechtsfamilie an.
Nürnberg ist Mittelpunkt der Reichsgutverwaltung, an deren Spitze ein "Reichsbutigler" mit richterlicher Funktion steht.
Arzberg bildet zusammen mit Hohenberg innerhalb des Sechsämterlandes eine eigene Hauptmannschaft des Landes "ob dem Gebirge" der Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth.
Das erste Stadtprivileg bezeichnet den König als Vogt der Bürgerschaft. Der "Große Freiheitsbrief" von König Friedrich II. besagt, dass Nürnberg keinen anderen Herren als den König haben soll und dass alle Bürger der Stadt ihre Steuern gemeinsam an das Reich abführen sollen. Somit besteht zu diesem Zeitpunkt bereits eine bürgerliche Selbstverwaltung ("civitas"), zumindest sind die ersten Ansätze einer solchen Selbstverwaltung erkennbar. Das Privileg Friedrichs II. lässt erkennen, dass die strategische Position Nürnbergs gestärkt wird und die Burg ein Zentrum des Reichs- und Königsgutes werden soll.
Die kleine Reichsstadt trägt 40 Silbermark zur Reichssteuer bei.
Würzburg wird Mitglied im Rheinischen Städtebund.
Bischof Herman I. von Lobdeburg wird, wie die Stadt auch, Mitglied im Rheinischen Städtebund.
Die Reichsstadt erwirbt allmählich weitere politische Rechte und entwickelt sich Anfang des 15. Jahrhunderts zum "Stadtstaat" mit Territorium.