Das Freigericht Wilmundsheim vor dem Berg (oder vor der Hart) wird erwähnt.
Die Burg bildet den Mittelpunkt des Freigerichts Wilmundsheim.
Am 3. Pfingsttag versammeln sich die "Märker", d.h. die freien Leute, die über eigenen Grund und Boden verfügten, zum "Märkerding".
Nach der Erbauung der Burg Alzenau übernimmt das Dorf Willmundsheim deren Namen und wird als Gründungsstadt des Erzstifts Mainz Stützpunkt dessen Macht im Freigericht.
Bei den urkundlich erwähnten Inkorporationen der Pfarreien handelt es sich meist um Erneuerungen der Inkorporationen: In der von Papst Alexander VI. bestätigten Inkorporationsurkunde er Pfarrei Wilmundsheim von 1260 ist von der Wiedervereinigung der Pfarrei mit der Abtei die Rede. Am 29.9.1326 wird die Pfarrkirche Alzenau abermals dem Kloster Seligenstadt inkorporiert.
Das Erzstift Mainz erwirbt in der Nachfolge der Herren von Runneberg und Eppstein das Dorf Willmundsheim als Eigenbesitz.
Mitbesitzer von Alzenau ist die Herrschaft, später Grafschaft, Hanau.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau verleiht Alzenau stadtähnliche Rechte.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Der Erzbischof von Mainz spricht auch die Pfahlbürger von allen auswärtigen und geistlichen Gerichten frei.