Urkundliche Erwähnung einer Kirche.
Das "Sygeherter tor" wird erwähnt.
Der Würzburger Bischof überschreibt dem Domkapitel für sechs Jahre Einkünfte aus Karlstadt, Arnstein, Klingenberg, Gerolzhofen und Haßfurt.
Privileg Kaiser Ludwigs IV.: Arnstein erhält das Evokationsrecht (eigenes Gericht) und einen Jahrmarkt.
Berthold von Grumbach und seine Verwandten verkaufen an das Hochstift Würzburg ihre eigenen Leute in den Ämtern Arnstein, Botenlauben, Karlstadt, Trimberg und Werneck für 1000 Pfund Heller.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verkauft die jährlichen Abgaben der Stadt Arnstein (120 Malter Korn und 60 Pfund Heller) an das Würzburger Domkapitel mit dem Recht auf Wiederkauf.
Heinrich von Reinstein beurkundet den Besitz eines Kaufbriefs über Gülten in den Ämtern Arnstein, Klingenberg und Trimberg, die das Hochstift Würzburg erworben hat.
Das Hochstift Würzburg verkauft eine Jahresgült von 400 Pfund Heller aus dem Gefälle von Arnstein an Frowin und Cuntz vom Huten unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs.
Das Geschlecht von Münster hat Gefälle in Arnstein inne.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft den Brüdern Engelhart, Herold und Otto von Münster nebst deren Neffen Heinz laut eingereihter Urkunde vom 8.2. eine jährliche Gült von 150 Pfund Heller auf die jährliche Stiftsbede in Ebenhausen und besonders in Arnstein.