Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel das Reichsdorf, welches seit über 20 Jahren im Pfandbesitz des Hochstifts Würzburgs war, für die Krone von Böhmen einzulösen.
Kaiser Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel, König von Böhmen, den Reichsbesitz Mainbernheim und Heidingsfeld, den er aus der würzburgischen Verpfändung gelöst hat, zu befestigen.
In seiner Eigenschaft als Vormund für den fünfjährigen Sohn König Wenzels, tatsächlich wohl mehr im Auftrag Kaiser Karls IV., löst Burggraf Burchard von Magdeburg die beiden Reichspfänder Mainbernheim und Heidingsfeld um 6334 Pfund Heller ein.
In einer von König Wenzel ausgestellten Urkunde wird der Schutz des Würzburger Bischofs für die inzwischen in böhmischem Besitz befindlichen Orte Heidingsfeld, Bernheim und "burg vnd stat" Prichsendorf sowie für die Güter zu Willanzheim erwähnt. Heidingsfeld wird dabei erstmals als Stadt bezeichnet. Durch die Urkunde wird deutlich, dass der böhmische König in den genannten Orten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besitzt und der Bischof dort keine Ansprüche mehr erhebt. Wenzel sichert im Gegenzug den Schutz für die Besitzungen des Würzburger Hochstifts zu. In diesen Schutz sind ausdrücklich auch die Höfe und Gefälle des Hochstifts in Bernheim und Heidingsfeld sowie die bischöfliche Hälfte des Gerichts in Willanzheim mit einbezogen. Die Zusicherungen des Königs können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Heidingsfeld aus dem Machtbereich des Würzburger Bischofs entrückt.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Ort einen Wochenmarkt und einen Jahrmarkt.
Kaiser Karl IV. nimmt die Geistlichkeit des Stifts und Bistums Würzburg in seinen Schutz, die wegen dessen Schulden beschwert worden war. Er befiehlt einigen Adligen und Städten, darunter Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim, Hall und Heidingsfeld, die Geistlichen zu schützen.
Der Ort wird als "civitas" bezeichnet.
Kaiser Karl IV. befreit alle Bürger und alle Kaufleute in Heidingsfeld von allen geforderten Zöllen.
Das Landgericht des Herzogtums Franken übergibt Kunz Schwarzenberger die Güter Kleinochsenfurt, Eibelstadt und Heidingsfeld als rechtgesicherten Besitz.
König Wenzel verpfändet Heidingsfeld an die Bischöfe von Würzburg, legt jedoch fest, dass es bei Nichtzahlung nicht an das Hochstift fallen kann und somit "nicht pfandbar" ist.