Das erste Stadtprivileg bezeichnet den König als Vogt der Bürgerschaft. Der "Große Freiheitsbrief" von König Friedrich II. besagt, dass Nürnberg keinen anderen Herren als den König haben soll und dass alle Bürger der Stadt ihre Steuern gemeinsam an das Reich abführen sollen. Somit besteht zu diesem Zeitpunkt bereits eine bürgerliche Selbstverwaltung ("civitas"), zumindest sind die ersten Ansätze einer solchen Selbstverwaltung erkennbar. Das Privileg Friedrichs II. lässt erkennen, dass die strategische Position Nürnbergs gestärkt wird und die Burg ein Zentrum des Reichs- und Königsgutes werden soll.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Die Franziskaner sind in Nürnberg erstmals nachweisbar.
Die Kirche St. Sebald wird errichtet.
Die Maria-Magdalenerinnen sind in Nürnberg nachweisbar.
Das Rats- und Gerichtshaus wird als schmales zweistöckiges Saalgebäude an der Tuchgasse errichtet (und 1567 wieder abgebrochen).
Die Karmeliten sind in Nürnberg nachweisbar.
Im Laufe des Interregnums bringt die Stadt die Rechte des Reichsbutigleramts an sich und schafft es, die aus der zerbrochenen staufischen Reichsgewalt übernommene Selbstverwaltung gegen die Ansprüche der Wittelsbacher zu behaupten. Aber auch die Ansprüche der inneren politischen Gegner, etwa die der Burggrafen, können abgewehrt werden. Aus den erworbenen Rechten entwickelt Nürnberg in den folgenden Jahrhunderten einen ausgedehnten Landbesitz.
Ein Arzt, nämlich "Hartmannus medicus", ist in Nürnberg nachweisbar.
In einer Urkunde wird der Rat durch die Formulierung "scultetus, consules et universitas civium Nurembergensium" als Organ der Gesamtheit aller Bürger genannt. Zudem ist zum ersten Mal das bis 1806 gebräuchliche Stadtsiegel mit dem Königskopfadler zu sehen.