Ulrich von Bickenbach fällt im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ein Urteil über die Lehen des verstorbenen Ludwig von Rieneck. Da keiner der Kläger (Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau) erscheint, erklärt er die Lehen für an das Erzstift heimgefallen. Darunter sind Burg und Stadt Rieneck, das Dorf Prozelten, das oberste Zentgericht in Rieneck (in diese Zent gehört u.a. die Stadt Gemünden), das Geleit von Gelnhausen über Rieneck bis zur Brücke von "Wigirsfeld", alle zu Rieneck gehörenden Eigenleute, die Fischereirechte von Burgsinn über Gemünden bis zum Gebiet des Klosters Neustadt, der Kirchensatz in Lohr und in der Kapelle in Rieneck und die Stadt Steinau.
Am 12. Mai 1355 erlaubt Kaiser Karl IV. in Pisa dem Deutschen Orden, der schon Jahrzehnte vorher Ort und "Amt" innehatte, die Stadt Prozelten zu befestigen, ein Blutgericht (Cent) und auch einen Markt zu errichten. Dabei verleiht er Gelnhäuser Stadtrecht.
1355 wird der Sitz der Deutschherrenkommende Prozelten zur Stadt erhoben und bekommt Blutgerichtsbarkeit.
Das Zins- und Gültregister der Deutschordenskommende für Stadtprozelten zählt 48 Bürger, die vorwiegend mit Weinzinsen belastet sind.
Das Landgericht Nürnberg fällt im Streit zwischen dem Grafen von Wertheim mit dem Deutschordensmeister Eberhard von Seinsheim wegen des Geleits, das zu dem Schloss und der Herrschaft Stadtprozelten gehört, welches Geleit die Grafen von Wertheim bisher innegehabt, die Deutschherrn aber denselben nicht länger belassen wollen, ein Urteil.
Kaiser Friedrich III. erteilt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs Adolfs II. von Nassau Privilegien für zwei Jahrmärkte "zu Brotselden", "so im und dem stifft Mentz zugehorten".
Der ständige Widerstand der Grafen von Wertheim veranlasst den Deutschen Orden, mit Mainz in Verhandlungen zu treten. Das Ziel dieser Verhandlungen ist ein Tausch der Kommende Prozelten-Neubrunn gegen günstigere Gebiete im württembergischen Gebiet.
Der Hochmeister Reinhard von Neipperg übergibt dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg die Schlösser und Städte Prozelten und Neubrunn, sowie die dem Deutschen Orden gehörenden Dörfer und Rechte. Der 1493 ausgehandelte Tausch wird damit wirksam.
Nach dem Tausch von Stadtprozelten gegen Neckarsulm und Scheursberg bleibt die Stadt in Mainzer Besitz (vorheriger Besitzer war der Deutsche Orden).
Es existieren bereits die stattlichen Ausbauten der Burg und die Strukturen der Kleinstadt.