Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
König Wenzel nimmt die Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Stadtschwarzach, Arnstein, Neustadt an der Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim (die sich gegen den Würzburger Bischof zu einem Bund zusammengeschlossen hatten) in seinen und den Schutz des Reiches. Am Ende der Urkunde heißt es aber, dass die Städte das hergebrachte Recht des Bischofs achten sollen, womit die vorherigen Begünstigungen aufgehoben werden.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Die Stadt Karlstadt unterwirft sich dem Hochstift Würzburg.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Karlstadt geschlossen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verschreibt Karlstadt um 10000 fl und Mellrichstadt um 6000 fl an das Würzburger Domkapitel. Diesem steht es frei, Städte und Burg an beliebige Personen zu verkaufen oder zu verpfänden.