Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
Mit einer weiteren Urkunde von 1396 wird die Steuerfreiheit der Bürger um drei Jahre verlängert.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Mellrichstadt geschlossen.
Der Schultheiß, die Bürgermeister, der Rat und die Bürger von Mellrichstadt versprechen, keine gegen das Würzburger Hochstift gerichteten Bündnisse einzugehen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verschreibt Karlstadt um 10000 fl und Mellrichstadt um 6000 fl an das Würzburger Domkapitel. Diesem steht es frei, Städte und Burg an beliebige Personen zu verkaufen oder zu verpfänden.