Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.