Das Hofamt des Obermarschalls haben und hatten seit jeher die Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) inne. Während der Regierung Bischof Gerhards von Scharzburg übergibt ein Mann namens Johann Ratsam (Hanns Ratsam) anstelle der Zentgrafen von Stein zu Ostheim (Stain zu Osthaim zentgraue) ein Verzeichnis an die bischöfliche Kanzlei. Dies tut er im Namen von Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Hainrichen von Hennenberg) an der Brücke zu Würzburg. In diesem Verzeichnis steht, was des Obermarschalls Befehl, Amt, Recht, Gefälle und Nutzungsrecht sein sollen. Dieses Verzeichnis ist im Contractuum Brun und zu Beginn des freudorunm Grumbach und des feudorum Rudolfi zu finden. Nach diesem Vezeichnis folgen nun die Befehle und das Amt des Obermarschalls.