Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Bischof Johann von Brunn überträgt mit Bewilligung des Domkapitels Johann von Wenkheim zu Willanzheim (Hansen von Wenckheim zu Wilandsheim) das Schloss Schwanberg (Schwanberg) und alle Rechte, Nutzungen und Zu- und Eingehörungen als erbliches Mannlehen. Bischof und Hochstift ist die Öffnung vorbehalten.