Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss und Amt Rottenstein mit allen Zugehörungen, außer einem dritten Teil, der Heinrich von Riedern (Heinrich von Rieden) gehört, an Kaspar IV. von Bibra und seine Ehefrau Jutta (casparii von Bibra vnd Jütta seine hausfrawen) für 1400 Goldgulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn erlaubt es Kaspar IV. von Bibra (Caspari von bibra), dass er zu Heinrich von Riedern (heinrichen von Ridern) geht und dieser ihm den dritten Teil am Schloss und Amt Rottenstein für 1600 Goldgulden verpfändet. Somit ist Bischof Johann von Brunn nicht mehr verpflichtet, einen dritten Teil der Einnahmen des Schlosses und Amts Rottenstein abzugeben.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil von Kitzingen (Kitzingen) den Brüdern Heinrich und Friedrich von Riedern ( Fridrichen vnd Hainrichen von Riedern) für 5 000 Gulden und 75 Gulden Zinsen pro tausend Gulden auf Wiederlösung verschrieben. Die Bürger schwören auf die Wächter des Turms und die an den Toren. Aber das Schloss wird auf Kosten des Bischofs bewacht.