Nach der Rücknahme des Marschallamtes schickt Graf Wilhelm IV. von Henneberg einen seiner Räte, Doktor Peter von Grindelsheim (Peter von Grindelshaim) und seinen Amtmann von Mainberg (Endresen von der Kere) nach Würzburg. Er verfolgt die Absicht, bei seinem Leben einen Vertrag zwischen seinen Söhnen aufzusetzen, damit nach seinem Tod kein Streit zwischen diesen bezüglich des Erbes entsteht. Deshalb verordnet er seinen Grafen Wolfgang II. (Wolfen), Bischof Konrad von Thüngen aufzusuchen und ist entschlossen ihm die Würzburgischen Lehen zu übergeben mit der Bitte, dass er ihm diese gütig verleihe. Nachdem Graf Wilhelm das Marschallamt des Stifts Würzburg sowie sechs Morgen Weingarten, welche zu Schweinfurt gehören, vom Stift Würzburg bisher zu Lehen getragen hat, will er diese dem Stift abtreten.
Bischof Konrad von Thüngen lässt anzeigen, dass er Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) und seinen Forderungen von Rechtswegen nichts schuldig sei. Als aber Graf Wilhelm auf die Rückgabe des Marschallamtes beharrt und einen besiegelten Brief offenlegt, leiht Bischof Konrad von Thüngen Graf Wolfgang (Wolfen) die besagten Lehen, aber gegen die Rückgabe des Marschallamtes protesiert er. Bezüglich der Rückgabe des Amtes lässt er seinen Rat und ein Konzil zusammentreten.
Nach dem Tod des Grafen Wolgang II. von Henneberg (Grauen Wolfen) empfängt die Lehen sein Bruder Georg Ernst (Georg Ernst). Das Marschallamt ist nicht nur unempfangen, sondern auch ungerechtfertig geblieben.