Friedrich IV. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Vogtei von Burgbernheim (Bernhaim) mit allen Gütern, den halben Zehnt zu Ickelheim (Jickelshaim) und den gesamten Zehnt zu Ipsheim (Ipshaim) zu Lehen.
Albrecht Teufel (Albrecht Teufel) aus Morsbach (Morsbach) gibt Bischof Gottfried von Hohenlohe 100 Morgen Artacker und 13 Morgen Wiesen eigenen Gutes und empfängt diese für seine Söhne und Töchter zu Lehen.
Albert Schedernalt (Alberty Schedernalt), der ein Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) ist, trägt ein Lehen, das Pfisterlehen genannt wird. Mit dem Bischof muss jeweils über die gewöhnlicherweise geschuldete Menge an gesäuertem Brot pro Jahr verhandelt werden. Dies wird unter Bischof Gottfried von Hohenlohe so festgesetzt.
Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.