Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra seinen Zehnt in Lahr (Lare) an Klaus vom Stein zu Altenstein (Stain). Valentin von Lichtenstein ( Liechtenstain) löst diesen Zehnt wieder ab und vereinbart mit Bischof Konrad von Thüngen, dass er seinem Bruder Hans Georg von Lichtenstein (Liechtenstain) die Hälfte am Zehnt überlässt, sobald dieser wieder Landbesitz hat.
Grafen, Herren und die Ritterschaft aus vier Orten bedanken sich bei Bischof Konrad von Thüngen für die Werbung des vorherigen Vertrages. Da sie die Verantwortlichen unter ihnen nicht zusätzlich belasten wollen und damit nicht unnötig viel hin und her geschickt werden muss, haben sie einige Artikel des Antwortschreibens von Bischof Lorenz von Bibra in die drei Orte Bamberg, Würzburg und die Markgrafschaft Brandenburg geschickt. Einen Gegenbericht, in welchem sie ihre Hoffnungen niederschrieben haben und die Artikel enthalten sind, haben sie Ende August oder Anfang September des Jahres 1525 an Bischof Konrad von Thüngen wegen einer Antwort zukommen lassen. Die Ritterschaft bat damals darum, einen Teil der Forderungen abzuschaffen und einen anderen Teil zu ändern oder zu mildern. Da allerdings der Bischof nicht zustimmte, baten sie folgende Ortschaften und Personen um dieselben Anliegen: Steigerwald (Staigerwalt), Odenwald (Ottenwalt), Baunach (Baunach), Ron vnd Wer, Graf Wolfgang I. von Castell (Graf wolfen von Castel), Leonhard von Durn (Linhart von durn), Nikolaus vom Stein zu Altenstein (Claus vom Stein) und Balthasar von Weyhers (Balthazar von weiers). Sie möchten die Artikel vergleichen und dies von Gewalthabern absichern lassen.