Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) verkauft ein Drittel des Zehnten zu Lind (Lind) und andere Güter an Bischof Lorenz von Bibra. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ebern (Ebern), Herbelsdorf (Herbelsdorff), Frickendorf (Frickendorff), Unterelldorf (Nidern Eltdorff) und Untermerzbach (Mertzbach).
In Ebern verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewald von Liechtenstain riter) Bischof Lorenz von Bibra feste Häuster und Burggüter, einen Baumgarten, einen Stall, den Zehnten von Lind, den Zehnten von Herbelsdorf, und viele Zins- sowie Mannlehen für 3000 Gulden. Laut der Nachtragshand betriffft dies auch Frickendorf (Frikendorf), Unterelldorf (Unterelndorf), Merzbach (Mertzbach).
Wie sich Clemens und Burkard von Lichtenstein (Clemens und Burchard von Liechtenstain) mit Ewald von Lichtenstein (genantem heren Ewalt) über die behandelten Güter einigten, ist in einer Urkunde festgehalten, die ihnen beim Kauf von Bischof Lorenz übergeben wird.
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.
Martin Schweigerer (Martin Swegerer) aus Ebern (Ebern) kauft von Apel Günter (apel guntern) einen halben Garten vor dem Kroen thor, der Lehen des Ritters Ewald von Lichtenstein (Ewalt von lichtenstein) ist. Schweigerer einigt sich mit dem Ritter von Lichtenstein darauf, den Garten sein Leben lang inne zu haben. Wenn er stirbt, fällt das Lehen über den Garten wieder an den Ritter von Lichtenstein oder seinen Erben. Schweigerer darf den Garten auch verkaufen. In diesem Fall sollen dem von Lichtenstein jedoch seine Gerechtigkeiten daran erhalten bleiben.