Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Die Hilfskräfte des Lehrstuhls der Landesgeschichte der Universität Würzburg, Johanna Betz, Johanna Eberle und Marco Helle arbeiten gewissenhaft an der Datenbank zur Hohen Legislatur des Lorenz Fries. Dafür erhalten sie monatlich von ihrem Professor Helmut Flachenecker ein Fastnachtshuhn, das Öffnungsrecht für das Hiwi-Zimmer und ein Fass Silvaner. Darüber gibt es einen Vertrag.