Die Markgrafen von Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wurtzburg) sind in Iphofen (Jphofen) zusammengekommen und haben Entschlüsse gefasst. Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) setzt ein Verzeichnis der Einigungen und Bündnisse auf, das am 18. Mai auf dem Rittertag zu Schweinfurt vorgestellt werden soll. Dieses Schreiben ist von Adel und Obrigkeit nicht gebilligt und gegen diese gerichtet. Jeder Fürst soll die verständigsten Personen des Adels vor dem Rittertag zu sich rufen und von ihnen die Beschwerden und Mängel erfassen lassen. Dabei soll keiner ein Bündnis mit der Ritterschaft abschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Adelspersonen unter der Gnade des Bischofs stehen. Wenn es größere Mängel und Beschwerden gibt, sollen diese an den Bischof geschickt werden, der sie anhören und sich diesen gegenüber offen verhalten wird. Aufgrund dieser Mängel soll ein Zusammentreffen ausgeschrieben werden, an dem die drei Fürsten teilnehmen und eine Einigung verfassen können. Falls sie eine solche Einigung treffen, können sie sich gegen die Vorhaben der Ritterschaft wehren und auch weiterhin zusammenkommen.
Es folgt ein Auzug aus den Beschwerden der Ritterschaft, die sie selbst in ihrem Vertrag aufgeschrieben haben: 1. Wenn sie dem Kaiser keinen Reiterdienst leisten, so vermindert sich die Reute und sowohl die Fürsten als auch die Ritterschaft müssen ihre eigenen Lehen dazu heranziehen, was Nachteile für die Fürsten mit sich bringt. Wenn dies mehrmals passiert, ergeben sich darauf immer größere Schäden und Unstimmigkeiten.
5. Wenn ihre Herren sie aus dieser Lage wieder herausbringen sollen, so ist dies schwer und wird deshalb unterlassen werden.
2. Der Kaiser kann sich auch an andere Zusammenschlüsse der Ritterschaft wenden. Wenn dies passiert, würde sich die Ritterschaft sehr beschweren, aber es sei dadurch so gekommen, dass sie sich leichtfertig und weibisch verhalten hätten.
3. Auch über die Entscheidungen ihrer Kinder würden sie sich beschweren und fragen, warum diese nicht in die Fußstapfen ihrer Eltern treten, die die Ordnung aufgehalten haben und eher gestorben wären als etwas anderes zu tun.
4. Dadurch würden sie ihre Freiheit verlieren, die ihnen so wichtig ist. Da sie sich überreden lassen haben, wie ihre Eltern es nie getan hätten, würden sie dafür verachtet und für leichtfertig gehalten werden.
6. Die Freiheit, die ihnen vom Kaiser gegeben wurde, sollte nicht zum Nachteil oder zu Ungunsten der Fürsten sein. Sollte die Ritterschaft sich dieser bedienen, würden Unstimmigkeiten zwischen den Fürsten und dem Adel entstehen. Würden sie dem Reich dienen, so würde weniger auf Gebot und Dienst der Fürsten geachtet werden, sie würden dem Kaiser um Schutz vor den Fürsten bitten. Bei solch einer Widersetzung hätten Kaiser, Fürsten und Ritterschaft einen ewigen Streit miteinander. Dieser würde damit gelöst werden, dass die Ritterschaft eigene Abgaben an den Kaiser leistet und den Fürsten ihre eigenen Abgaben auferlegt werden. Falls der Adel dadurch Schäden erleiden würde, müssen sie diese Nachteile tragen, da sie den Fürsten nicht unterstellt sein wollten.
7. Der Adel und der jüngere Teil der Ritterschaft mögen sagen, sie hätten die Forderungen der Fürsten nicht verstanden, aber es ist die Aufgabe der Fürsten, gleich einem Hirten für Schafe, darauf zu achten, dass sich die Untertanen nicht verirren. Es ist darüber hinaus besser, wenn es nicht vorkommt, dass die Fürsten den Kaiser um den Reiterdienst ansuchen müssen, denn dies hat zu Beschwerden bei ihren Untertanen und der Ritterschaft geführt. Der Adel soll dem Kaiser dienen und 100 oder 200 Pferde und noch mehr schicken, falls notwendig.
In den Unterlagen zur Ritterschaft, über den Juni 1511, sind etliche Artikel und Ursachen aufgeführt, warum die Forderungen der Ritterschaft nicht erfüllt wurden. Zudem werden ein Vertrag und seine fünf Artikel genannt und daneben auch der Ratschlag eines guten Freundes, der aufgrund seiner Länge nicht dokumentiert wurde.
Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraf Friderichen) schreibt an Bischof Georg Schenk zu Limpurg von Bamberg und Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg und erinnert sie an die Beschlüsse aus Iphofen (Jphofschen) und daran, dass er mit seiner Ritterschaft im Niederland bei Ansbach (Onoltzbach) über diesen verhandelt hat. Die Ritterschaft antwortet ihm, dass sie nichts von den Beschwerden der Fürsten wussten und der Meinung sind, dass der Vertrag zu Ungunsten der Ritterschaft aufgesetzt ist. Die Antwort der Ritterschaft verdeutlicht ihren Unmut. Jedoch können sie keine beschlossene einstimmige Antwort geben. Sie wollen sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) versammeln und dort eine Antwort verfassen und übersenden.