Einige Personen sollen durch falsche Briefe und Schmähschriften Unwahrheiten verbreitet haben, was wiederum den Kaiser so aussehen ließe, als würde er Unruhe stiften und somit den Adel und die Ritterschaft unterdrücken und ihnen ihre Freiheiten und Privilegien entziehen. Deshalb befiehlt der Kaiser Grafen, Herren und Ritterschaft der Fürstentümer und des Frankenlandes, auch den beiden Stiften Fulda (Fulda) und Hersfeld (Hersfelt), nach Würzburg (wirtzburgk) zu kommen. Auch bestellt er seine Stellvertreter dorthin, um die Unschuld des Kaisers zu verkünden. Dies wurde auch so gehandhabt, allerdings ist nicht bekannt, was auf diesem Tag zu Würzburg beschlossen wurde.
Die Anordnungen des Hochstift Würzburgs geben vor, wie sich in Zeiten der Abwesenheit des Bischofs verhalten werden soll. Die Ritterschaft beschwert sich darüber, dass Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt es nicht zulässt, mit ihren Verbündeten zu verhandeln, inwieweit das Hochstift in einer Notsituation bei ihnen Unterstützung erhält.
Die Ritterschaft fordert, dass der Bischof vor seiner Abreise mit seinem Rat die notwendigen Angelegenheiten bespricht und eine Person bestimmt, die die Ritterschaft und die Untertanen darüber informiert. Die Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass es während der Abwesenheit des Bischofs zu keinen Uneinigkeiten kommt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schickt eine Gesandtschaft auf den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Darunter befinden sich der Propst von Comburg Daniel Stiebar (Dameln Stibarn), Valentin von Münster (Valte von Munster), Georg Ludwig von Seinsheim (Jorg Ludwig von Sainsheim) und Johann Zobel von Giebelstadt (Hans zobeln). Was bei den Verhandlungen an diesem Tag besprochen wird, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass die Ritterschaft eine Antwort gibt, in der sie beteuert, dass sie über die Reise zum Konzil und die Abwesenheit des Bischofs Bescheid weiß und über die Bewahrung des Hochstifts während dessen Abwesenheit verhandelt. Zudem wünschen sie dem Bischof viel Glück für das Konzil in Trient (Trient).
Der Bischof soll die Regalien betteffend nicht voreilig sein, sondern die Erläuterung und den Bescheid des Konzils abwarten.
Die Ritterschaft fordert, dass Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und das Hochstift Würzburg die komplette Ritterschaft Frankens (francken) in Kenntnis setzen, damit jeder über dessen Abwesenheit Bescheid weiß. Zudem soll dadurch klargestellt werden, wie sich gegenüber den anderen zu verhalten ist. So soll es bei einem friedlichen Zusammenleben bleiben und zu keinen Beschwerden kommen. Durch die Inkenntnissetzung sollen falsche Handlungen vermieden und das weitere Vorgehen vermittelt werden.
Während der Abwesenheit des Bischofs soll sich an die vorher beschlossenen Abmachungen gehalten werden. Notwendige Entscheidungen sollen so getroffen werden, dass sie sich nicht gegen den Bischof oder das Spital richten, sondern diese unterstützen.
Die Abgesandten des Würzburger Rates schreiben Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, was sie mit der Ritterschaft bezüglich der Streitigkeiten auf beiden Seiten verhandelt haben. Darauf antwortet der Bischof: Da sie anbringen, dass es Streitigkeiten und Beschwerden gegen den jeweils anderen gibt, soll ein vertraulicher Vertrag gemacht werden, damit beide Parteien wissen, wie er zu den Ausseinandersetzung steht. Dies soll der Ritterschaft verkündet werden. Der Bischof ist der Meinung, dass die Uneinigkeiten gefährlich werden könnten, weshalb er findet, dass es nicht schaden kann ein gegenseitges Verständnis und Sicherheit herzustellen. Da er nicht weiß, wie die Vorstellungen der Ritterschaft sind, erlässt er keine Instruktionen.
Die gesandten Räte geben an, man wolle in diesen gefährlichen Zeiten nicht in unvorhersehbare Schwierigkeiten kommen. Deshalb sind sie befugt und geneigt, die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu beraten, welche Lösungen für alle vorteilhaft wären. Allerdings müssen die Anliegen der Ritterschaft dafür an das Domkapitel weitergegeben werden.
Die Ritterschaft soll ihre Beschwerden wie gefordert verschriftlichen. Sollte es jedoch der Ritterschaft aus Schweinfurt (Schweinfurt) aufgrund von Unkosten zu teuer sein und sie somit ihre Beschwerden nicht niederschreiben, kann dieRitterschaft ausgewählte Personen zum Bischof senden. Dann können die Angelegenheiten vor Ort verhandelt werden.