Fries berichtet von einem Fall an der Universität Erfurt: Ein nicht näher erklärter Streit an der Universität wird durch die Konservatoren der Universtät auf Anraten des Studenten Konrad Münzmeister (Conraden Muntzmaisters studenten) vor Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gebracht, der den päpstlichen Legaten hinzuzieht. Der Legat überträgt die Verhandlung der Sache dem Dechanten von Sankt Jakob in Bamberg. Von diesen Vorgängen befindet sich ein Schreiben des Dechanten in den Händen des bischöflichen Archivs, wobei Fries keine weiteren Details über diesen Prozess in Erfahrung bringen konnte.
Der Herzog von Sachsen, Wilhelm III. der Tapfere, schließt zu Erfurt (Ersfurt) einen Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Herzog Ernst von Sachsen (Hertzog Ernsten Churfursten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten zu Sachsen) einerseits und Bischof Rudolf von Scherenberg andererseits bezüglich Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmunds), dem Vorgänger Rudolfs und Bruder Wilhelms. Der Vertrag bezieht sich auf Deputate, geliehene Gelder und entstandene Schäden. Den gennanten Personen von Sachsen stehen Ansprüche und Forderungen, die Depuate, geliehenen Gelder und erlittenen Schäden betreffen, von Bischof Rudolf und seinem Hochstift zu. Laut des Vertrags ist der Bischof ihnen, verbrieft oder unverbrieft, 32.000 Gulden schuldig, die er bis zu einer Frist abzugeben und zu bezahlen hat. Dies ist durch das Hochstift quitiert.
Ein Priester in Ebern mit dem Namen Hermann Bischof (ain priester zu Ebern, Herman Bischof genant,) verhält sich bei einem Tanz so anzüglich, dass die anwesenden Bürger ihn verprügeln. Daraufhin reist er nach Erfurt, wo er zuvor studierte, und klagt als ehemaliger Student der Universität die Eberner Bürger vor dem Gericht der Konservatoren der Universität an. Bischof Lorenz von Bibra schickt daher den Offizial des Domdekans Lorenz Truchsess von Pommersfelden (her Lorentz Truchseß Domher vnd Ertzpriester), Johann Kempach (Official Johann Kempach), nach Erfurt zum Rektor und den Kollegaten der Universität, um zu verhindern, dass Hermann Bischof vom geistlichen Gericht der Universität Recht erhält. Stattdessen solle Hermann Bischof gemaßregelt werden. Wenn dies nicht geschehe, wolle Bischof Lorenz in Zukunft seinen Landeskindern verbieten, in Erfurt zu studieren und auch keine Absolventen der Universität Erfurt als Priester mehr anstellen. Fries kann den Zeitpunkt dieser Vorgänge nur grob in die Jahre um 1516 datieren, was er mit dem Verweis entschuldigt, er sei damals noch nicht im bischöflichen Dienst gewesen.
Hans Probst ( Hanns probst) wird aufgrund nicht näher bezeichneter Normüberschreitungen oder Verbrechen aus der Stadt und dem Stift Würzburg verbannt. Probst hat aber vor Ort noch eine Geldforderung gegen Philipp Heisner (Philipsen Heisner). Die Rechte an dieser Geldforderung übergibt er dem Erfurter Student Valentin Hirnwurst (ainem student zu Ertfurt Valtin Hirnwurst), der daraufhin Philipp Heißner vor die Konservatoren der Universität laden möchte. Bischof Konrad von Thüngen schreibt daraufhin an den Rektor und die Universität, worauf das Verfahren eingestellt wird.