Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Unterhalt in Zeiten von Krieg: Wenn es zu einem Krieg kommt und Verteidigungsanlagen errichtet werden müssen, soll dies nach Meinung des Rates geschehen und von den Gefällen des Stifts bezahlt werden. Was davon übrig ist, verbleibt beim Stift.
Erhebung der Gefälle: Die Einkünfte aus den Nutzungen und Gefällen des Hochstifts sollen von den drei Ratspersonen eingenommen werden. Davon bezahlen sie die Schulden und andere Kosten. Der Rat der 21 entscheidet danach noch über verbliebene Gelder. Jedes halbe Jahr bekommen der Bischof, der Stiftspfleger und die anderen 18 eine Rechnung, ebenso wie drei Räte der Städte des Hochstifts.
Zabelstein: Auf breits beschriebene Art und Weise soll das Amt des Amtmannes ausgeführt werden. Der Bischof darf weder geistliche noch weltliche Gefälle einnehmen. Dafür bekommen diese die drei Berater des Bischofs, wie bereits festgelegt wurde.
Wildbann und Geleit: Der Bischof soll den Wildbann und das Geleit zu Wasser und Land schützen, wie es üblich ist. Die Gefälle des Geleits gehen an die drei Berater des Bischofs.