Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Wilhelm und Graf Friedrich von Castell 100 Gulden und vergleicht sich mit ihnen darauf, dass er ihnen weitere 1200 Gulden leihen werde und sie ihm im Gegenzug ihr Dorf Obereisenheim als Pfand auf Wiederlösung einsetzen werden.
Im darauf folgenden Jahr bezahlt Bischof Rudolf ihnen die eben genannten 1200 Gulden auf Obereisenheim (OberEisenshaim), wogegen sie ihm nun das Dorf Obereisenheim mit allen Rechten auf Wiederlösung überschreiben.
Gemäß der Vereinbarung treten die Grafen von Castell ihre Rechte an Obereisenheim ab, nachdem sie Georg Backe (Georgen Backe) und seinen Erben überschrieben sind.
Bischof Rudolf übergibt beiden Grafen von Castell einen besiegelten Revers und versichert ihnen das Wiederlösungsrecht.
Um die Fischereirechte im Main zwischen Unter- und Obereisenheim steiten sich beide Dörfer sowie ihre Herren, Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Castell (Grave Wilhelm von Castell), weswegen Bischof Rudolf den Streit vor das Brückengericht bringt, wo Christoph Fuchs von Bimbach (Cristof Fuchs) sie verträgt.
Die Grafen Wilhelm und Friedrich von Castell haben Schulden bei Michael Dichter (Diechter). Da sie diese nicht bezahlen können, geht Dichter am Landgericht des Herzogtums Franken rechtlich gegen sie vor. Markgraf Albrecht schreibt daraufhin an Bischof Rudolf von Scherenberg und bittet ihn, dass er die Rechtssache bis in die Fastenzeit verschieben möge.