Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.
Laut der Ritterschaft sei es nötig, dass, wenn sie einen neuen Rittertag ansetzen, die Fürsten dort persönlich erscheinen. Man einigt sich jedoch darauf, dass die Fürsten ihre Räte und deren Domkapitel Gesandte schicken, um sich anzuhören, was die Ritterschaft zu sagen hat. Dadurch käme es zu weniger Auseinandersetzungen. Die Gesandten sollen dann das Vorgetragene an ihre Fürsten und Domkapitel weitergeben.
Sollte die Ritterschaft auf dem angesetzten Rittertag einen neuen Vertrag oder eine neue Einigung formulieren und beschließen wollen, so sollen die Fürsten und Domkapitel Zeit zum beratschlagen bekommen, was sie der Ritterschaft darauf antworten.
Ein Bündnis der Ritterschaft wäre den Fürsten nachteilig, wie sich durch den Schriftverkehr unter ihnen gezeigt hat. Jeder Fürst soll sich mit seiner jeweiligen Ritterschaft in Verbindung setzen, ihre Beschwerden anhören und diese versuchen abzuwenden.
Der Bischof von Eichstätt Gabriel von Eyb schlägt vor, man solle Erzherzog Ferdinand (Ferdinanden) schreiben und ihn darum bitten, ein Strafmandat an die Ritterschaft ausgehen zu lassen, um ein Bündnis oder eine Einigung dieser zu verhindern. Sollte dies geschehen, würde sie dies von einem erneuten Zusammenschluss abhalten.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schreiben den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) aus, um über Beschwerden zu reden, zu beratschlagen und zu verhandeln, damit sie zukünftig eine starke Gemeinschaft bilden können. Dazu erhalten sie von den Fürsten Geleit.