Die Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) sollen die Vogtei Königshofen (Konigshouen) vom Hochstift Eichstätt zu Mannlehen tragen. Dafür gibt es zwei Belege
Heilsbronn (Hailsbrun) ist ein Kloster im Bistum Eichstätt, dessen Abtei jedoch laut dem Fiskalamt zu Würzburg gehört. Bischof Herold von Höchheim gibt dem Kloster Heilsbronn etliche Zehnte des Lehens des Stifts. Im Gegenzug gibt das Kloster Güter an die Pfarre Erlenbach (Erlenbach) ab.
Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold zu Aistet), ein geborener Burggraf zu Nürnberg, schreibt dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und fordert von ihm das Lehensrecht in Bad Königshofen im Grabfeld, da das Lehen seiner Meinung nach eigentlich zum Bistum Eichstätt gehört und diesem heimfallen soll. Bischof Albrecht von Hohenlohe weigert sich und verklagt den Eichstätter Bischof vor dem Hofgericht Kaiser Karls IV.. Doch es mischen sich der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe), Herr Ludwig von Hohenlohe (her Ludwig von Hohenlohe), Burggraf Johann von Nürnberg (Hanns von Nurenberg) und Burkhard von Seckendorf (Burckart von Seckendorf) in die Sache ein und legen Einwände ein (machen ain anstand).
Aus der Einigung der beiden Bischöfe wird nichts, weshalb Kaiser Karl IV. den Streit schlichtet. Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold) und sein Kapitel müssen auf ihre Forderung verzichten und der Bischof von Würzburg Albrecht von Hohenlohe muss ihm 6000 Pfund Haller bezahlen.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Bischof Konrad von Thüngen und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz treffen sich in Zeil am Main (zeil) und beschließen, dass ein Treffen mit den anderen Fürsten von Nöten ist. Zudem soll ein jeder Fürst auf die Bitten seiner jeweiligen Ritterschaft antworten. Die Bischöfe sprechen auch mit ihren Domkapiteln und beschließen, sich mit den anderen Fürsten zu einigen und der Ritterschaft zu verkünden, dass jeder Fürst dazu bereit sei, sich die Beschwerden seiner jeweiligen Ritterschaft anzuhören und zu versuchen, die Probleme zu beseitigen. Was ein jeder Fürst mit seiner Ritterschaft bespricht, darüber soll er die anderen informieren. Diesen Beschluss geben die Bischöfe an die Ihren weiter.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Wie sich Bischof Konrad von Thüngen und der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb bezüglich ihrer Ritterschaft einigen und was ihre Domkapitel diesbezüglich verhandeln, ist im Büschel Ritterschaft vorhanden.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.