Erhard von Lichtenstein (Erhart von Liechtenstain) erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg ein Burggut zu Burg Geiersberg, das dessen Vater von Apel von Lichtenstein gekauft hat, und ein burggut hinter Schartenhaus als Lehen.
Erhard von Lichtenstein (Liechtenstain) vererbt dem Franziskanerkloster in Coburg (Coburg) 50 Gulden auf dem Zehnten von Kleintambach (Clain Tambach) mit der Bedingung, dass die Klosterbrüder eine ewige Messe halten.
In Eckersdorf errichteten die Bürger von Seßlach eine Stadtbefestigung, wofür ein Haus, eine Hofreite und eine Wiese des Erhard von Lichtenstein (Erhart von Lichtenstain) zerstört wurde. Dafür erhält er von Bischof Johann von Brunn den Zehnt von Eckersdorf zu eigen.
Während der Regierungszeit Bischof Johanns von Brunn beseitigen die Bürger von Seßlach ein Haus, eine Hofreit und eine Wiese vor ihrer Stadt, um diese gegen aufrührige Hussiten befestigen zu können. Für dieses Haus, diese Hofreit und Wiese übereignet Bischof Johann dem Besitzer, Erhard von Lichtenstein (Erharten von Liechtenstain) den Heuzehnt von Eckersdorf (Eckartsdorf). Der Zehnt wird zum erblichen Eigen Erhards von Lichtenstein und ist daher unablösbar und von allen lehnsrechtlichen Verpflichtungen entkleidet.