Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach soll Dachsbach und Gerhardshofen selbst niedergebrannt haben, um den anrückenden Feinden (Würzburg und Nürnberg) nicht die Vorräte zu überlassen.
Der Bamberger Bischof Weigand entbindet die Amtleute und Untertanen ihrer Pflicht und weist sie Markgraf Albrecht Alcibiades zu, nachdem dieser in das bambergische Gebiet eingefallen war und den Bischof gezwungen hatte, 20 Ämter und alle Lehen seines Stifts abzutreten.
Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohenkottenheim ist im Pfandbesitz Markt Bibarts.
Weiltingen erhält sein Marktrecht durch Kaiser Karl V. (HRR). Es werden vier Jahrmärkte abgehalten (am Sonntag Invokavit, am Himmelfahrtstag, am Sonntag nach Laurenzi (10. August) und am Sonntag vor Martini).
Die Gemeindeherrschaft über Baudenbach liegt beim Klosteramt Münchsteinach und damit bei den Markgrafen von Brandenburg. Das Hochgericht hat das Amt Neustadt inne. Zuvor hatte Baudenbach dem Kloster Birkenfeld unterstanden.
Der sich im Ort befindliche Mönchshof wird im Jahr des Augsburger Religionsfriedens Besitz des Markgrafen von Ansbach. Grund dafür ist der Beitritt des Klosters Heilsbronn, samt seinen Mönchen, zur Lehre Luthers. Seitdem wird es von einem protestantischen Vogt verwaltet.
Im Jahr des Augsburger Religionsfriedens befiehlt der Graf von Öttingen den Aufkirchnern, bis zur Auseinandersetzung mit dem Deutschen Orden dem Pfarrer das nötige Einkommen zu reichen.
Der Bamberger Bischof Weigand (von Redwitz) verkauft und überschreibt das Schloss, Amt und den Markt Wachenroth mit Zugehörungen an Jörg Wilhelm von Wiesenthau und seine Erben.
Mit dem Tod des Grafen Michael III. von Wertheim erlischt das Grafengeschlecht der Wertheimer. Kurz vor seinem Tod vermacht Michael III. die Dörfer Helmstadt und Üttingen seinen beiden Amtmännern Friedrich von Ratzenberg und Nikolaus Haas zu Freudenberg als erbliches Afterlehen. Nach dem Tod des Grafen erhält Ratzenberg Üttingen und Haas Helmstadt.
Hans Wolf von Knöringen erhält vom Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach für seine treuen Dienste als Statthalter und Regent in Weiltingen den hohen und niederen Wildbann (= die gesamte Jagdgerechtigkeit).