Heroldsberg ist an den Nürnberger Bürger Konrad Fürer verpfändet.
Die Pfarrei Weiltingen tritt erstmals in Erscheinung, als Lupold Pfarrer zu Weiltingen urkundet. Das Patronatsrecht an der dortigen Pfarrei hat die dort ansässige Herrschaft, die zum Bistum Augsburg und innerhalb desselben zum Kapitel Dinkelsbühl gehört.
F[riedrich] von Truhendingen wird durch den Bischof von Eichstätt mit der Vogtei sowohl über den Heidenheimer Meierhof mit all seinen Zugehörungen als auch über das Kloster einschließlich der zugehörigen Klosterbesitzungen belehnt.
Die von Seckendorff haben bischöfliche Burglehen in Markt Bibart inne.
Burggraf Friedrich übereignet dem Deutschen Orden zwei Höfe in Obernzenn.
In einer Urkunde des Truchseß Walther von Seckendorf wird bestätigt, dass ihm Bischof Manegold von Würzburg Einkünfte in Markt Bibart im Wert von 40 Pfund Heller verkauft hat.
König Albrecht I. verleiht Konrad von Kotzau seine Lehen. Kotzau scheint reichsunmittelbar gewesen zu sein. Auch spätere Urkunden, etwa von 1620, weisen darauf hin.
König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.