In Aufkirchen haben die Nortenberger durch die zeitweilige Verpfändung an Öttingen das Schultheißenamt vorübergehend verloren, wie auch die Hälfte des Kirchensatzes.
Heroldsberg ist an den Nürnberger Bürger Konrad Fürer verpfändet.
Die von Seckendorff haben bischöfliche Burglehen in Markt Bibart inne.
F[riedrich] von Truhendingen wird durch den Bischof von Eichstätt mit der Vogtei sowohl über den Heidenheimer Meierhof mit all seinen Zugehörungen als auch über das Kloster einschließlich der zugehörigen Klosterbesitzungen belehnt.
Burggraf Friedrich übereignet dem Deutschen Orden zwei Höfe in Obernzenn.
In einer Urkunde des Truchseß Walther von Seckendorf wird bestätigt, dass ihm Bischof Manegold von Würzburg Einkünfte in Markt Bibart im Wert von 40 Pfund Heller verkauft hat.
König Albrecht I. verleiht Konrad von Kotzau seine Lehen. Kotzau scheint reichsunmittelbar gewesen zu sein. Auch spätere Urkunden, etwa von 1620, weisen darauf hin.
König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.