Das Geschlecht der Henneberger ist ab 1265 als Grundherr in Saal urkundlich belegt. Graf Berthold von Henneberg erhält vom Würzburger Bischof Iring von Reinstein-Homburg Güter, unter anderem in Saal.
In der Heidecker Zeit wird auf dem Wappen aus dem Schrägbalken ein Querbalken. Schließlich wird das Wappen noch längsgeteilt, wobei in die linke Hälfte die Adlerschwingen einbezogen werden und die rechte Hälfte in ihrer Gestalt beibehalten wird.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Stammbach ist ein Ort an der Grenze zwischen "Bamberg und Brandenburg". Daher kommt es immer wieder zu Streit um Territorial- und Gerichtsrechte zwischen den Bamberger Bischöfen und den Nürnberger Burggrafen.
Die Markgrafen können trotz des verlorenen Markgrafenkrieges (1552-1554) das Kleinterritorium der Ritter von Sparneck kaufen und deren Gebiet dem evangelisch-lutherischen Glauben zuführen. Christof Haller von Hallerstein wandelt die ehemalige Klosterkirche in ein evangelisches Gotteshaus um.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Abgesehen von dem gemeinsamen gewählten Schultheiß hat jeder Ganerbe in seinem Viertel einen beständigen Lehens- und Vogteischultheißen, der die Lehens- und ander Gefälle einzunehmen und sonstige Angelegenheiten zu besorgen hat.
Alle Güter in Burgwindheim bis auf ein Pfarrlehen müssen der Abtei Ebrach den großen und den kleinen Zehnt und den Gänsezehnt geben.
Eine Liste der Untertanen in Nordheim v. d. Rhön derer von der Thann ist überliefert.