König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht auf Drängen der Nürnberger Burggrafen dem Markt Stammbach das Halsgericht.
Contz Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die vorher nur mündlich überlieferte Gemeindeordnung Kindings wird auf Pergament niedergeschrieben und als Ehaftordnung bezeichnet.
In Lenkersheim werden je zwei Bürgermeister für ein Jahr gewählt.
Bei der Erbteilung wird Emskirchen erstmals dem Lande ob dem Gebirg zugewiesen.
Für das Jahr 1439 ist das älteste Marktsiegel für Treuchtlingen nachweisbar. Im Schild sind eine Gans und ein unten spähender Fuchs abgebildet. Die Gans stammt ursprünglich aus dem Schild der Herren von Hürnheim-Katzenstein und wird das Zeichen der Familie Treuchtlingen-Möhren.
Der Blutbann in Eschenau wird vom Kaiser verliehen, was nachweislich erstmals 1442 geschah (an Niklas Muffel) und letztmals 1794 an König Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Nur einmal, 1430, verleiht der Lehensherr König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) den Blutbann, aber wahrscheinlich zu Unrecht.
In der zweiten Gerichtsordnung für Kleinlangheim werden der herrschaftliche Schultheiß und zwölf Schöffen, die aus den Reihen der Einwohner gewählt werden, genannt.
Kotzau ist Sitz einer Freiung und eines Hochgerichts, was 1444 in der ersten bekannten Nennung von König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt wird. Die Freiung (Asyl), die sich von der Saale bis nach Schwesnitz erstreckt, wird vermutlich 1799 aufgehoben.
Beim Aussterben der Herren von Weinsberg fällt die Ortsherrschaft an die Hohenlohe zurück. Diese machen Hollenbach zum Amtsort.