Im ersten Siegel Thiersteins steht das schildlose redende Bild des "Tieres auf Steinen" und darunter das gevierte Zollernschildchen.
Ein Herr von Rabenstein ist Amtmann zu Wirsberg.
Niclaus von Rabenstein ist Amtmann zu Wirsberg.
Wolf Rueff ist Vogt in Aufkirchen.
Nach langen Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten des Oberkotzauer Hochgerichts bestätigen die Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach und Georg von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach dem Christoph von Kotzau dessen Grenzen. Die Ansprüche der Amtshauptmänner von Hof werden damit größtenteils abgewehrt. Nur die Gerichtsbarkeit über Quellenreuth wird ihm abgesprochen.
Die Zent Mönchberg umfasst die Orte Mönchberg, Streit und Ober- und Unterschippach. Sie entsteht durch den Zerfall der alten Zenten und gehört somit einer jüngeren Gruppe von Zenten an.
Die beiden Herren von Euerdorf, die Herren von Henneberg und der Bischof von Würzburg Konrad II. von Thüngen, beschließen, dass sie von nun an Erbschöffen im "Malgericht" der Zent Aura-Trimberg sein sollen. Zuvor nahm der Schöffe aus Euerdorf eine Sonderstellung ein - er war Jahrschöffe und wurde von würzburgischen Männern gewählt.
Der Rothenberg bei Schnaittach ist mittlerweile komplett vom Nürnberger Gebiet umschlossen. Die Ganerben vom Rotheberg und die Reichsstadt Nürnberg einigen sich auf die genaue Festlegung ihrer gemeinsamen Hochgerichtsgrenze. Die Herrschaft Rothenberg ist somit ein genau umschriebenes Territorium.
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Glieder der Ganerbenschaft erfolgt eine besonders umfangreiche Dorfordnung. Die Teile der Ganerbenschaft werden hier vorgestellt: Graf Hermann von Henneberg, die Klöster Theres, St. Michelsberg bei Veilsdorf, Veßra, der Deutsche Orden zu Münnerstadt, das Antoniterhaus zu Würzburg, die Pfarre zu Eicha, die Brüder Walter und Hans Schott zu Eichelsdorf, die Witwe Margaret Zufraß zu Althausen und das Spital zu Münnerstadt.
Markgraf Kasimir erlässt eine Siebenerordnung.