In Gemünda besitzen mehrere Grundherren Lehensgüter.
Wegen der vielen Einbrüche werden in Aufkirchen Viertelsmeister aufgestellt.
Die Gemeinde Retzbach erhält ihr Wappen zum Gemeindesiegel von Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn). Das Wappen zeigt den hl. Laurentius in Rot im silbernen Gewand mit grünem Palmwedel und schwarzem Rost. Vor ihm ein gespaltenes Schild, darin vorne in Rot drei aufsteigende silberne Spitzen, hinten in Blau ein silberner Schrägrechtsbalken, der mit drei blauen Ringen belegt ist.
Durch einen Vertrag der sächsischen Fürsten als Erben der Henneberger und dem Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) kommen die ehemals Hennebergischen Besitzungen in Maßbach an Würzburg. Sie werden dem Amtskeller in Poppenlauer unterstellt. Im Gegenzug verzichtet Würzburg auf das Amt Meiningen.
Der Bamberger Fürstbischof Ernst (von Mengersdorf) bestätigt die erste Hirschaider Gemeindeordnung.
Auf wiederholte Bitten des Bürgerrates erneuert der Bamberger Bischof Ernst (von Mengersdorf) die alten Rechte und verleiht das Halsgericht und das Stadtrecht. Wallenfels kann nun jede Woche Markt halten und hat bis auf den Salzverkauf die gleichen Freiheiten wie Kronach.
Für Helmstadt wird erstmals ein Amtmann namentlich im Ortsgerichtsbuch von Helmstadt erwähnt. Da im Weistum von Helmstadt aus dem Jahr 1410 weder die Rede von einem Zentgrafen noch von einem Amtmann war, besteht die Möglichkeit, dass die Bewohner von Helmstadt die Zentfälle in Remlingen suchen mussten, da Helmstadt dieser Zent angehörte (erstmals erwähnt zusammen mit der Zent Wertheim im Jahr 1332 als Lehen des Hochstifts Würzburg an Graf Rudolph von Wertheim).
Felix Rehm von Kötz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Es gibt eine schriftliche Gemeindeordnung mit dem Titel "Ordnung der Gemein zum Gößweinstein".
Wiesentheid erhält eine Dorfordnung.