Zur Verwaltung der neuerworbenen Herrschaft setzt Pfalz-Neuburg zunächst einen Richter und später auch einen Pfleger in Titting ein.
Veit Reimann ist Vogt in Aufkirchen.
Die Herren von Horkheim stellen die öttingischen Pfleger in Dürrwangen. Im Jahr 1545 wird Adam von Horkheim als Pfleger genannt, im Jahr 1563 Hans Georg von Horkheim, im Jahr 1572 und 1581 Hans Jörg von Horkheim und zuletzt sein Sohn Wolf Kaspar II. zu Trochtelfingen und zu Dürrwangen bis 1603 oder 1604. Der 1601 als Pfleger von Dürrwangen genannte Andreas Müller ist laut Mangel wohl als Stellvertreter oder Amman des Wolf Kaspar II. anzusehen.
Lichtenau erhält vom Nürnberger Rat eine Gemeindeordnung. An der Spitze der Gemeinde befinden sich zwei von ihr auf zwei Jahre gewählte Bürgermeister. Laut der Ordnung werden drei Jahrmärkte abgehalten.
Wolff Zetz ist Vogt in Aufkirchen.
Lonnerstadt richtet eine erste "Gemein-Ordnung" auf, die später abgeändert wird. Sie hat bis etwa 1806 Geltung. An der Spitze der "Gemein" stehen vier Dorfführer, auch "Vierer" genannt. Sie werden von der Gemein aus den Untertanen der im Dorfe dominierenden Grundherren auf deren Vorschlag hin gewählt. Diese Vierer haben über die Einhaltung der Dorfordnung zu wachen, etwaige Frevler abzustrafen, die Gemeindekasse zu verwalten und zusammen mit der Gemein für eine angemessene Nutzung des Gemeindegrundes zu sorgen.
Enkering ist lange Zeit Sitz sowie Ehaft und eines Hochgerichts. Nach dem Erwerb durch das Hochstift Eichstätt 1545 wird Enkering mit dem Amt Kipfenberg vereinigt. Der Galgen von Enkering wird jedoch erst Ende des 18. Jahrhunderts abgebaut.
Weilbach stellt zwei Schöffen für das Saalgericht (das sicher weit vor 1546 entstand) des Klosters Amorbach. Die Bewohner des Ortes müssen dieses Gericht geschlossen besuchen, womit das Saalgericht in Konkurrenz zu den Dorfgerichten tritt.
Von Kindsberg-Weidenberg wird Amtmann von Wirsberg.
Christoph Bertsch ist Amtsverwalter in Aufkirchen.