Dietenhofen gehört zum Hochgerichtsbezirk Markt Erlbach.
Der Gerichtsplatz des Bürgstädter Zentgerichts ist der Miltenberger Engelsplatz, welcher in der Nähe der Miltenberger Stadtmauer liegt. Der Zentgalgen und somit der Hinrichtungsplatz liegt in der Nähe des Waldes an der Straße Richtung Eichenbühl.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Im Schöffengericht Retzbachs werden nur Fälle des zivilen Rechts verhandelt. Peinliche Gerichtsverfahren, die Strafen an Leib und Leben nach sich ziehen, werden von der Karlstädter Zent verhandelt.
Der Bischof darf als Geistlicher die Blut- und Hochgerichtsbarkeit nicht ausüben. Er muss sich daher die Oberhoheit mit einem weltlichen Beauftragten teilen. In Plech sind das erst die Grafen von Sulzbach, später die Staufer und die Wittelsbacher.
Wie in der Dorfordnung festgeschrieben, werden in vierteljährlichen Dorfgerichten über geringe bürgerliche Vergehen gerichtet. Die Zentgerichtsbarkeit, die schwere Verbrechen zum Gegenstand hat, wird durch das würzburgische Zentgericht Königshofen geregelt.
Der Landrichter von Graisbach beansprucht bis 1365 das Hoch- und Niedergericht in Treuchtlingen.
Obernzenn ist bis 1516 dem Hochgerichtsbezirk Langenzenn zugehörig.
Gaimersheim gehört verwaltungsmäßig zum Landgericht Vohburg und wird dann dem Landgericht Ingolstadt unterstellt.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.