Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Die Zent Frammersbach untersteht mit den Zenten Lohr und Fellen der Oberzent Rieneck.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg umfasst die Zent Frammersbach die Ortschaften Frammersbach, Ruppertshütten, Partenstein sowie zwei kurmainzische Mühlen, eine Ölmühle, den kurmainzischen Jagdstützpunkt Hockenruhe über Wiesthal und Wiesen, sowie die "Bayerische Schanze".
Die Zent Frammersbach wird in das kurmainzische Oberamt Lohr a. M. integriert und durch einen Zentvogt verwaltet. Sie wird in den Urkunden als "Zentvogtei" oder "unsere Vogtei" bezeichnet.
Schwand hat seinen eigenen Galgen. Die letzte Hinrichtung findet 1790 statt.
Das Hochgericht Rattelsdorf umfasst die Pfarrei Rattelsdorf und das Landkapitel Ebern.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.