Das reichsritterschaftliche Halsgericht Presseck bleibt bis zum Ende des Alten Reiches völlig selbstständig, obwohl es dadurch das Bamberger Gericht Stadtsteinach von den Gerichten Enchenreuth und Marktleugast trennt.
Die Organe der Verwaltung in Gößweinstein sind der Vogt, der Bergrichter und acht Gerichtsverwandte (Schöffen), zwei Bürgermeister und zwei Viertelmeister.
Nach dem Tod des letzten Herren von Maßbach beansprucht der Bischof von Würzburg das Schloss Maßbach nebst dem Zent- und Vogteigericht als heimgefallenes Lehen und verlegt seinen Sitz in dessen Besitz.
Kurz nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wird mit dem Ratsprotokollbuch von Pleinfeld begonnen. Aus diesem Ratsprotokollbuch wird eine Art Rechtssammlung, welche sich als wertvoll und aussagekräftig erweist.
Spätestens ab diesem Jahr wird dem Kastner als Richter in Dachsbach ein Laie als Beisitzer zur Seite gestellt. In diesem Jahr wird Hans Matthäus Schorr in diesem Ehrenamt genannt.
Nachdem das Zentgericht Burghaslach während des Dreißigjährigen Krieges wegen der großen Bevölkerungsverluste ruht, nimmt es nun mit vorübergehend nur sechs Schöffen seine Tätigkeit wieder auf.
Nach der neuen Gerichts- und Polizeiordnung besteht das Randersackerer Ortsgericht aus dem Schultheiß und zwölf Ratsherren.
Durch die Dorfherrschaft der Stiebar und später des Hochstifts hat Buttenheim lange Zeit kein Gemeindehaus. Das Gericht findet in einer Stube des Schulhauses statt. Erst jetzt wird ein Gemeindehaus an der Kirchhofmauer im Osten angebaut. Als diese Mauer aber im gleichen Jahr einstürzt, fällt damit auch die Rückwand des Gemeindehauses, welches nicht wieder aufgebaut wird.
Ein Gerichtssiegel aus dem Jahr 1652 zeigt ein verändertes Wappen: "Ein weißer Schwahn mit geschlossenen Flügeln, auf einem silberfarben(en) Waßer in blauem Gold schwimmend."
Die Zent Frammersbach wird aufgehoben. Von nun an werden alle Malefizischen- und Kriminalsachen in Lohr verhandelt.