Johann Reichtze ist nach der Trennung von Gutenstetten der erste Pfarrer in Baudenbach.
In Baudenbach leben 131 Personen über 16 Jahre in insgesamt 47 Haushaltungen.
Baudenbach kauft vom Münchsteinacher Abt Christoph von Hirschaid das Recht der Schafhut (auch "Schaftrieb" genannt). Damit erhält Baudenbach das Recht, auch über die Gemeindegrenze hinaus, Schafe zu hüten. Die Hutgrenze stimmt dabei nicht mit der Gemeindegrenze überein (Kennzeichnung durch sogenannte Hutsteine).
Die Einwohnerschaft von Baudenbach, unter der sich keine Fronbauern befinden, erhebt sich im Bauernaufstand nicht. Ihr Ortsherr, Abt des Klosters von Münchsteinach, hatte ihnen erst ein Jahr zuvor die Schäfereigerechtigkeit erteilt.
Auf Anordnung des Markgrafen Georg von Brandenburg-Kulmbach wird 1528 die Reformation in seinem Land und damit auch in Baudenbach durchgeführt.
Die Pfarrei Baudenbach umfasst folgende Gebiete: Baudenbach, Roßbach, Höfen, Obersteinbach, Lerchenhöchstadt, Lachheim (die drei vordersten Häuser) und ab 1544 Hambühl.
Die Jagdgrenze (Wildbann) in Baudenbach, die immer wieder auf Grund von Streitigkeiten zwischen den Schwarzenbergern und dem Markgrafen ist, wird 1536 wie folgt festgelegt: "In dem ganzen Bezirk Baudenbach gegen Münchsteinach und dann den Weg von Münchsteinach und ferner die Weisach hinab bis Traishöfstatt; was rechter Seite liegt (östlich), soll dem Markgrafen Jagd und Wildbann zustehen; was linker Seite ist (westlich), dem Schwarzenberger (...)."
Im Einwohnerverzeichnis von Baudenbach wird Hans Medt als Bader und Kirchner angegeben.
Weder im Baudenbacher Pfarrarchiv noch in anderen Archiven ist Material über die Existenz einer Kirche zu finden. Grund ist wahrscheinlich, dass ein Pfarrer die Akten der Pfarrei in die vermeintliche Sicherheit einer befestigten Stadt nach Neustadt a. d. Aisch bringt. Dort werden sie am 9. Juni 1553 durch den großen Stadtbrand im Bundesständischen Krieg vernichtet.
Baudenbach ist ein Weinort. Es werden insgesamt 61 Weingärten unterschiedlicher Größe genannt.