Weiltingen ist im Besitz der Grafen von Öttingen, die damals Gaugrafen im Ries sind.
Die Grafen von Öttingen üben das Landgericht in Weiltingen aus. Beim Verkauf der Herrschaft 1363 an Hans von Seckendorff-Aberdar behalten sich die Grafen weiterhin vor, die Hohe Gerichtsbarkeit in Weiltingen abzuhalten, da dieses Recht mit dem Grafenamt des Riesgaues einhergeht.
Der Herrschaft in Weiltingen geht an die Herren von Seckendorff-Aberdar über.
Weiltingen ist von einer Mauer und einem Graben umgeben.
Das halbe Schloss zu Weiltingen, das niedere Gericht, das Patronat, die Schankstatt, die Badstube, die Schäferei, Weiher, die Sägemühle und etliche Güter in der Nähe des Ortes gehen an die Herren von Wolmershausen. Seit dieser Zeit teilen sich die Familien Seckendorff und Wolmershausen längere Zeit hindurch den Besitz von Schloss und Herrschaft Weiltingen.
Der Chor der Weiltinger Kirche mit gotischen Fenstern, Strebepfeilern und einem Netzgewölbe sowie der Turm werden erbaut. Das Langhaus aber stammt aus viel älterer Zeit.
Der letzte Weiltinger Seckendorff vermacht Schloss und Gut Weiltingen zu drei gleichen Teilen seinen Töchtern. Eine ist mit einem Herrn von Künsberg, eine zweite mit einem Herrn von Seinsheim und die dritte mit einem Herrn von Leonrod verheiratet. Die Herren von Leonrod und die Herren von Künsberg kaufen sodann den Teil der Seinsheimer und teilen ihn unter sich auf. Es teilen sich nun also drei Familien den Besitz: Die Herren von Künsberg, von Leonrod und von Wolmershausen.
Das Weberhandwerk hat in Weiltingen viele Vertreter und zwei Zünfte: die Geschlachtwander, die die feineren Stoffe weben, und die Loderer, die die gröberen Stoffe weben. Für ihre Erzeugnisse müssen sie Zoll zahlen.
Die Herren von Wolmershausen verkaufen ihren Teil von Schloss und Ort Weiltingen sowie Gütern an die Herren von Künsberg.
Die Herren von Künsberg kaufen das letzte Viertel der Herrschaft Weiltingen von den Herren von Leonrod.