In Aufkirchen ("Ufkirchen") wird ein Minister civitatis genannt.
König Adolf von Nassau verpfändet die Vogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen (vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg) an den Grafen von Öttingen.
In Aufkirchen haben die Nortenberger durch die zeitweilige Verpfändung an Öttingen das Schultheißenamt vorübergehend verloren, wie auch die Hälfte des Kirchensatzes.
König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) bestätigt den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen alle Brief- und Handfesten. Aufkirchen verbleibt in öttingischer Pfandschaft.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) gibt den Bürgern von Aufkirchen das Privileg, dass sie nicht mehr als 80 Pfund Heller zur gewöhnlichen Steuer abgeben sollen.
Nachdem Aufkirchen sich wohl aus der öttingischen Pfandschaft hat befreien können, verpfändet König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) Aufkirchen dem Grafen Berthold von Graisbach um 2400 Pfund Heller.
Die drei Söhne Heinrichs von Hornburg stellen dem Komtur zu Öttingen eine Renuntiationsurkunde über die Vogtei und den Kirchensatz zu Aufkirchen aus.
Sigfried der Burberger stellt einen Übergabebrief über den Kirchensatz in Aufkirchen aus. Es wird insbesondere auf das weltliche und geistliche Gericht verzichtet.
Nach dem Tod des Eichstätter Bischofs Gebhard III. (von Graisbach) und dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Graisbach zieht König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) die Grafschaft als Reichslehen ein. Aufkirchen wird damit pfandfrei.