Das Randersackerer Zehntregister gibt Einblick in den mittelalterlichen Weinbau in Randersacker. Genannt werden auch jene Weingärten, die zehntfrei waren.
Bolk, Herzog von Falkenberg und kaiserlicher Hofrichter, bestätigt ein Urteil des Landgerichts Rothenburg, in dem der Würzburger Bürger Hennelin von Nicht wegen eines Schadens von 4000 Mark Silber das Nutzrecht für zahlreiche Güter erhält, darunter auch Randersacker.
Die Gerichtsbarkeit zu Heidingsfeld ist mit der Dorfherrschaft in Randersacker verbunden. Erkinger und Engelhard von Seinsheim müssen zugunsten Kaiser Karls IV. (HRR) darauf verzichten.
Erkinger von Seinsheim ist Amtmann zu Randersacker.
Der Ritter Konrad Gyer und Hermann von Gebsedel verklagen Albrecht von Hohenlohe auf alle Güter, die er neben anderen in Randersacker besitzt, und auf Weingüter in Sommer- und Winterhausen.
Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Eberhard von Randersacker wird von Graf Friedrich von Henneberg in Randersacker mit mehreren Besitzungen belehnt. In der Geschichte des Hauses Henneberg werden mehrfach Lehen erwähnt, die entweder in der Gemarkung Randersacker liegen oder den Rittern von Randersacker durch hennebergische Grafen übertragen werden.
Randersacker erhält durch den Würzburger Fürstbischof Gottfried IV. Schenk (von Limpurg) Ratsverfassung und Marktrecht. Dieses Recht wird am 27. Juli des gleichen Jahres durch König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt.
Die neue Dorfordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. (von Scherenberg) nennt drei Gerichte für Randersacker: Ein Hubgericht (für Pacht- und Lehensfragen), ein Kammergericht (für Lehensfragen der Grundherren, verhandelt durch fürstbischöfliche Beamte), und ein Schöffengericht. Mit der neuen Dorfordnung werden die drei Gerichte abgeschafft und dafür ein allgemeines Dorfgericht angeordnet.
Randersacker gehört als Kammerdorf zum Brücken- und Stadtgericht des Zentgerichtsbezirkes Würzburg. Richter dieses Brückengerichts war ursprünglich der Zentgraf. Am 13.10.1030 übernahm der burggräfliche Hochvogt (in der Regel ist dies ein Graf von Henneberg) das Amt, bevor es später an den bischöflichen Schultheiß ging.